Stromsteuer-Entlastung 2026: Was produzierende Betriebe wissen müssen
Produzierende Unternehmen können erheblich bei der Stromsteuer sparen – doch viele kennen ihre Ansprüche nicht oder verpassen die Antragsfristen. Welche Entlastungen es gibt und wie Sie sie sichern.
Worum geht es bei der Stromsteuer-Entlastung?
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom, die in Deutschland seit 1999 erhoben wird. Der reguläre Steuersatz beträgt aktuell 2,05 ct/kWh. Für produzierende Betriebe des verarbeitenden Gewerbes gibt es jedoch mehrere Entlastungsmöglichkeiten, die die effektive Belastung erheblich senken können. Das Problem: Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind – oder verpassen die Antragsfristen beim Hauptzollamt.
Welche Entlastungen gibt es?
| Entlastung | Rechtsgrundlage | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Allgemeine Entlastung | § 9b StromStG | Produzierendes Gewerbe, Antrag beim Hauptzollamt |
| Spitzenausgleich | § 10 StromStG | Produzierendes Gewerbe + Energiemanagementsystem (ISO 50001 oder alternatives System) |
| Ermäßigter Steuersatz | § 9a StromStG | Bestimmte Prozesse und Verfahren (z.B. Elektrolyse, Glasherstellung) |
| Steuerbefreiung Eigenverbrauch | § 9 StromStG | Strom aus Anlagen bis 2 MW, wenn selbst verbraucht |
Die Kombination mehrerer Entlastungen kann die Stromsteuerbelastung auf einen Bruchteil des regulären Satzes senken. Besonders der Spitzenausgleich nach § 10 StromStG bietet erhebliches Einsparpotenzial – setzt aber ein zertifiziertes Energiemanagementsystem voraus.
Antragsfristen und Voraussetzungen
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen als produzierendes Gewerbe gemäß § 2 Nr. 3 StromStG gilt (WZ-Code Abschnitt B und C)
- Stellen Sie den Antrag beim zuständigen Hauptzollamt – die Frist endet jeweils am 31. Dezember des Folgejahres
- Für den Spitzenausgleich: Nachweis eines Energiemanagementsystems (ISO 50001 oder alternatives System nach SpaEfV)
- Sammeln Sie alle Stromrechnungen und Verbrauchsnachweise für den Antragszeitraum
So sichern Sie sich die Entlastung
Der Antragsprozess ist für viele Unternehmen unübersichtlich – insbesondere wenn mehrere Entlastungstatbestände in Frage kommen. Fehler im Antrag oder fehlende Nachweise führen zu Verzögerungen oder Ablehnungen. In unserer kostenlosen Energieanalyse prüfen wir nicht nur Ihre Verträge und Konditionen, sondern identifizieren auch, welche Stromsteuer-Entlastungen Ihrem Betrieb zustehen.
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