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Praxis

Stromvertrag Gewerbe kündigen: Fristen, Rechte und Fallstricke

· 4 Min. Lesezeit · DGE-24 Redaktion

Anders als Privatkunden haben Gewerbetreibende keinen automatischen Verbraucherschutz bei Energieverträgen. Welche Fristen gelten und wann ein Sonderkündigungsrecht greift.

Warum Gewerbeverträge anders sind

Anders als Privatkunden haben Gewerbetreibende keinen automatischen Verbraucherschutz bei Energieverträgen. Die Kündigungsfristen sind oft länger, die Vertragslaufzeiten flexibler – und die Fallstricke größer. Wer seinen Stromvertrag optimieren will, muss die Regeln kennen. Denn wer die Frist verpasst, zahlt unter Umständen ein weiteres Jahr zu viel.

Kündigungsfristen im Überblick

Prüfen Sie Ihren Vertrag auf diese vier Punkte: Vertragslaufzeit (wann endet der Vertrag?), Kündigungsfrist (3, 6 oder 12 Monate?), automatische Verlängerung (um wie viele Monate?), und Preisanpassungsklauseln (darf der Versorger den Preis ändern?). Besonders die Preisanpassungsklausel ist aktuell wichtig: Viele Versorger geben die gestiegenen Beschaffungskosten weiter.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Bei einer Preiserhöhung Ihres Versorgers können Sie in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen sonderkündigen – auch mitten in der Vertragslaufzeit. Das ist aktuell besonders relevant, da viele Versorger die gestiegenen Beschaffungskosten durch die Nahost-Krise an ihre Kunden weitergeben. Achten Sie auf Briefe oder E-Mails Ihres Versorgers mit dem Betreff “Preisanpassung” oder “Änderung Ihrer Konditionen”.

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01

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02

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03

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04

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